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SERVICE FÜR GARTENBEWÄSSERUNG

Unser Service für Ihre Grünanlagen.


Zusätzlicher Service:

  • Reparatur von vorhandenen Brunnen
  • Reinigung und Reparatur von Regenzisternen


Wichtige Information:

Grundwasser darf für den Haushalt, einschließlich der Gartenbewässerung zu einem vorübergehenden Zweck grundsätzlich erlaubnisfrei entnommen, zutagegefördert, zutagegeleitet oder abgeleitet werden. Eine Erlaubnis ist auch dann grundsätzlich nicht erforderlich, soweit eine Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung von Grundwasser den Gartenbau jeweils nur in einer Menge von bis zu 3.600 m³ pro Jahr erfolgt.

Eine erlaubnisfreie Benutzung ist der unteren Wasserbehörde unter Angabe des genauen Grundstücks innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.

Für andere Zwecke oder für größere Entnahmemengen ist eine Erlaubnis bzw. Bewilligung erforderlich.

Grundwasserhaltungen, d.h. das Abpumpen von Grundwasser, um Baugruben für die Zeit einer Baumaßnahme trocken zu halten, können erlaubnispflichtig sein, sind aber auf jeden Fall anzeigepflichtig.

Wassererdbohrungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Soweit dabei Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, kann eine Erlaubnispflicht entstehen.
 

An wen müssen Sie sich wenden?

Zuständige Wasserbehörde ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und über die Zuständigkeit der  Wasserbehörden (Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden - WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.Zuständige Bergbehörde ist das Regierungspräsidium.Die Anzeige einer Bohrung nach dem Lagerstättengesetz erfolgt beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie

Hier finden Sie Ihre zuständigen Stellen für den Kreis Groß-Gerau


Rechtsgrundlagen:


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